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Samstag, 23. Oktober 2021

Opfer von Verleumdungen. Beispiel Verleumdung

Gerade in der heutigen Zeit ist eine Verleumdung im Internet keine Seltenheit.


Tatsachen sind dabei Ereignisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sich beweisen lassen und damit entweder wahr oder falsch sind. Beispiel Verleumdung: Sie berichten dem örtlichen Kneipier, dass gegen Ihren Nachbarn mehrere Sexualstrafverfahren laufen, obwohl Sie wissen, dass dies nicht stimmt.



Was fällt unter Verleumdung? 

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was ist schlimmer üble Nachrede oder Verleumdung? 

Die Verleumdung nach § 187 StGB stellt eine Steigerung der üblen Nachrede dar: In diesem Fall behauptet der Täter bewusst eine unwahre Tatsache und die Behauptung kann widerlegt werden. ... Eine Verleumdung kann mit Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wie kann man üble Nachrede beweisen? 

Laut § 186 BGB muss die Tatsache, die über das Opfer behauptet oder verbreitet wurde “nicht erweislich wahr” sein. Das bedeutet, dass im Rahmen des Strafverfahrens nicht bewiesen werden kann, dass die behauptete Tatsache wahr ist. Es muss aber auch nicht bewiesen werden, dass sie falsch ist.

Was tun gegen üble Nachrede und Verleumdung? 

Wer eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung geahndet wissen will, muss einen Strafantrag stellen. Dies kann bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich zu Protokoll gegeben werden oder schriftlich geschehen.


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Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

Dienstag, 1. Dezember 2020

Dirk Massat - Opfer von Verleumdungen. Was ist Verleumdung?

Gegen Verleumdung im Internet ist man weder als Privatperson noch als Unternehmen schutzlos ausgeliefert. 


Verleumdung besteht, genauso wie Beleidigung und Üble Nachrede auch, in einer entweder verbalen, schriftlichen und grafischen Äußerung. Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung. 


In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden. 

Anders als bei der Üblen Nachrede weiß der oder die Verbreiter*in der Tatsache allerdings bei der Verleumdung ganz genau, dass es sich um die Unwahrheit handelt. Es wird bewusst eine Lüge über eine andere Person verbreitet, die darauf abzielt, die andere Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Die bloße Übertreibung oder die Äußerung einer Meinung sind keine Bestandteile von Verleumdung. 

Es geht immer um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen – die bewusste Verbreitung von Lügen. Dabei muss die Lüge von dem oder der Verbreiter*in nicht eigens erfunden werden. Auch das bewusste Weitergeben einer Lüge ist schon Verleumdung.

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