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Montag, 20. Juli 2026

Opfer von Verleumdung sehen sich oft einer massiven Rufschädigung gegenüber, die tiefe psychische und soziale Spuren hinterlässt.

In Deutschland schützt das Gesetz den guten Ruf durch strenge Regelungen. Betroffene können juristische Schritte einleiten, um sich effektiv gegen Lügen und gezielte Falschaussagen zu wehren.

Was ist Verleumdung?


Der Tatbestand der Verleumdung ist im § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Eine Verleumdung liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit (wirtschaftliches Ansehen) zu gefährden.

Der entscheidende Unterschied zur üblen Nachrede (§ 186 StGB) liegt darin, dass der Täter bei der Verleumdung genau weiß, dass seine Behauptung unwahr ist.Strafrechtliche KonsequenzenVerleumdung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.Regelstrafe: Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Öffentlichkeit/Internet: 

Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten von Schriften oder über soziale Medien begangen, erhöht sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.Was Opfer tun können: HandlungsschritteWer Opfer von Verleumdung wird, sollte besonnen handeln und den eigenen Ruf bestmöglich schützen.

Beweise sichern: 

Dokumentieren Sie alle Vorfälle lückenlos. Sichern Sie Screenshots von rufschädigenden Beiträgen im Internet, Chatverläufe und E-Mails. Sichern Sie Namen und Kontaktdaten von potenziellen Zeugen.Rechtliche Vertretung: Suchen Sie zeitnah einen Fachanwalt für Strafrecht auf. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, den genauen Sachverhalt zu bewerten und zivilrechtliche sowie strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Außergerichtlich vorgehen: 

Bevor der Klägerweg beschritten wird, kann der Anwalt den Schädiger abmahnen und zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dadurch wird der Täter verpflichtet, die Äußerungen zukünftig zu unterlassen und zu widerrufen.

Strafanzeige und Strafantrag: 

Die Verfolgung einer Verleumdung erfordert in der Regel einen Strafantrag gemäß § 194 StGB. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten zu beachten, die ab dem Tag beginnt, an dem das Opfer von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Die Strafanzeige selbst kann bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden.

Zivilrechtliche Ansprüche: 

Neben dem Strafverfahren können Opfer auf dem Zivilweg Unterlassungsansprüche, die Löschung von Beiträgen sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld für das erlittene psychische Leid geltend machen.

Psychische Belastung und Unterstützung

Die psychischen Auswirkungen einer Verleumdung werden häufig unterschätzt. Viele Opfer leiden unter enormem Stress, sozialer Isolation, Schlafstörungen oder Angstzuständen, da ihr soziales oder berufliches Umfeld durch die Lügen nachhaltig beeinflusst wird.

Neben rechtlicher Hilfe ist es oft ratsam, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder sich an Opferhilfeeinrichtungen wie den WEISSEN RING zu wenden. Diese Organisationen bieten Beratung, Begleitung und praktische Hilfestellungen für Betroffene von Straftaten.

Samstag, 27. Juli 2024

Wie ist die Verleumdung von der Beleidigung zu unterscheiden? Wie grenzt man die Verleumdung von der üblen Nachrede ab? Wann spricht man von einer Verleumdung?

Wie ist die Verleumdung von der Beleidigung zu unterscheiden? 

Bei einer Beleidigung (§ 185 StGB) geht es um die Kundgabe eines ehrverletzenden Werturteils, also einer Meinung über eine andere Person. Dagegen liegt bei einer Verleumdung eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung vor. Unter einer Tatsache sind dabei Zustände sowie Ereignisse der Vergangenheit oder Gegenwart zu verstehen, die beweisbar – also falsch oder wahr – sind. Als Beleidigung gelten auch Tätlichkeiten und herabwürdigende Gesten wie das Anspucken einer Person oder Beschimpfungen.

Wie grenzt man die Verleumdung von der üblen Nachrede ab? 

Bei einer üblen Nachrede (§ 186 StGB) liegt ebenso eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung vor. Im Gegensatz zur Verleumdung weiß die betreffende Person aber nicht, ob ihre Aussage der Wahrheit entspricht oder nicht. Der Oberbegriff, der jedoch nicht wörtlich im Strafgesetzbuch zu finden ist, ist die Rufschädigung. 

Es ist meist recht kompliziert, einem Beschuldigten das Wissen über die Unwahrheit seiner Behauptungen nachzuweisen. Deshalb wird in der Praxis häufig eine Klage aufgrund von übler Nachrede und keine Verleumdungsklage erhoben.

Wann verjährt eine Verleumdung? 

Bei der Frage der Verjährung muss eine Unterscheidung zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung getroffen werden: Die Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass eine Verleumdung bis zu 5 Jahre lang verfolgt werden kann. Das heißt, so lange können die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft andauern. 

Davon abzugrenzen ist die in § 79 StGB geregelte Vollstreckungsverjährung. Zur Ermittlung der Vollstreckungsfrist ist die im jeweiligen Einzelfall für die Verleumdung verhängte Strafe entscheidend. Zu laufen beginnt die Frist, wenn in Verbindung mit der Verleumdung ein Gerichtsurteil rechtskräftig wurde.

Wann spricht man von einer Verleumdung? 

Verleumdung ist laut Strafgesetzbuch (§ 187 StGB) eine Straftat. Sie ist von Straftatbeständen derselben Kategorie wie Beleidigung oder übler Nachrede abzugrenzen. Damit eine Verleumdung vorliegt, müssen die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen: 

Es werden unwahre Tatsachen über eine Person gegenüber einem Dritten behauptet oder verbreitet. Behaupten bedeutet dabei, dass unwahre Tatsachen als wahr hingestellt werden. Unter Verbreiten versteht man die Weitergabe von fremdem Wissen an Dritte. 

Die Rechtsprechung spricht hier häufig von einem ehrverletzenden Gerücht. Die verbreitete Tatsache verletzt die Ehre dieser Person. Sie umfasst also eine Herabwürdigung. Die betreffende Person weiß, dass die Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen. Diese Voraussetzung ist im Falle einer zivilrechtlichen Verleumdungsklage meist am schwersten nachzuweisen.


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