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Sonntag, 15. November 2020

Dirk Massat - Opfer von Verleumdungen im Internet? - Negative Einträge im Internet löschen

Verleumdung bedeutet, über einen anderen eine unwahre, ehrverletzende Behauptung in die Welt zu setzen, also bewusst zu lügen.


Unternehmen haben keinen Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internetportalen über persönliche Daten von Nutzern, wenn diese auf deren Seiten eine Verleumdung oder eine üble Nachrede gegen das Unternehmen begehen. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 345/13). Die Betroffenen hätten lediglich einen Anspruch auf Löschung der Einträge.

Verleumdung ist eine besondere Form von Beleidigung – und ein ehrverletzendes Strafdelikt. Wer eine Strafanzeige erstattet und auf eine strafrechtliche Verfolgung hofft, wird oftmals enttäuscht. Die Verfahren werden meist eingestellt und eine spürbare Strafe für den Täter bleibt aus.

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