Was tun bei Rufschädigung des eigenen Unternehmens durch unwahre Tatsachenbehauptungen?
Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen.
Folge des Grundsatzes der Anonymität, welche Ausfluss der durchaus schützenswerten Meinungsäußerungsfreiheit und des Datenschutzes ist, ist die hiermit verbundene sinkende Hemmschwelle bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen, um einem konkurrierenden Unternehmen zu schaden oder selbst eine wirtschaftlich bessere Stellung gegenüber Mitbewerbern zu erlangen.
Unter Cybermobbing versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Personen über einen längeren Zeitraum mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten, beispielsweise über Smartphones, E-Mails, Websites, Foren, Chats und Communities. Die Täter sind meist anonym, stammen aber häufig aus dem näheren sozialen Umfeld des Opfers. Häufig geht das Cybermobbing mit Mobbing in der Offline-Welt einher. Entweder es beginnt online und verlagert sich danach in die Schule bzw. Arbeitsplatz des Opfers - oder umgekehrt.
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