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Sonntag, 29. Juni 2025

Opfer von Verleumdung haben rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren. Sie können Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen, um strafrechtliche Konsequenzen für den Täter zu erreichen

Opfer von Verleumdung haben sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Möglichkeiten, gegen die Tat vorzugehen. Sie können Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten und/oder einen Strafantrag stellen. Zudem ist es möglich, zivilrechtlich auf Unterlassung und/oder Schadensersatz zu klagen.

Verleumdung ist die Behauptung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person zu verächtlich zu machen oder ihren Ruf zu schädigen. Das Opfer trägt in der Regel die Beweislast für die Unwahrheit der Behauptungen und den Schaden, der dadurch entstanden ist. 


Es ist ratsam, sich bei der Durchsetzung seiner Rechte von einem Rechtsanwalt für Strafrecht oder Zivilrecht beraten und vertreten zu lassen. Verleumdung kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben. Im Strafrecht drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, im Zivilrecht Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Eine Verleumdung liegt vor, wenn jemand wissentlich eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, um den Ruf einer anderen Person zu schädigen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn Person A behauptet, Person B habe eine Straftat begangen, obwohl Person A weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.

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