www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Sonntag, 16. Oktober 2022

Cybermobbing: Opfer von Verleumdungen im Internet

Was tun bei Rufschädigung des eigenen Unternehmens durch unwahre Tatsachenbehauptungen?


Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen. 


Folge des Grundsatzes der Anonymität, welche Ausfluss der durchaus schützenswerten Meinungsäußerungsfreiheit und des Datenschutzes ist, ist die hiermit verbundene sinkende Hemmschwelle bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen, um einem konkurrierenden Unternehmen zu schaden oder selbst eine wirtschaftlich bessere Stellung gegenüber Mitbewerbern zu erlangen.

Unter Cybermobbing versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Personen über einen längeren Zeitraum mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten, beispielsweise über Smartphones, E-Mails, Websites, Foren, Chats und Communities. Die Täter sind meist anonym, stammen aber häufig aus dem näheren sozialen Umfeld des Opfers. Häufig geht das Cybermobbing mit Mobbing in der Offline-Welt einher. Entweder es beginnt online und verlagert sich danach in die Schule bzw. Arbeitsplatz des Opfers - oder umgekehrt.


Weitere Links zum Thema

Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Samstag, 25. Juni 2022

Opfer von Verleumdungen - Was kann man tun? Wie Sie gegen Verleumdung vorgehen...

Verleumdung: Wann sie vorliegt und wie Sie sich effektiv dagegen wehren können


Ehrverletzende und rufschädigende Äußerungen können Persönlichkeitsrechte verletzen und das Vermögen gefährden. Besonders schwer wiegt eine Verleumdung. Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Straftat. Ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind in § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Gemeinsam mit der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) schützt sie das Rechtsgut der persönlichen Ehre. 


Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung. In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: 

Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden. Anders als bei der Üblen Nachrede weiß der oder die Verbreiter*in der Tatsache allerdings bei der Verleumdung ganz genau, dass es sich um die Unwahrheit handelt. Es wird bewusst eine Lüge über eine andere Person verbreitet, die darauf abzielt, die andere Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. 

Die bloße Übertreibung oder die Äußerung einer Meinung sind keine Bestandteile von Verleumdung. Es geht immer um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen – die bewusste Verbreitung von Lügen. Dabei muss die Lüge von dem oder der Verbreiter*in nicht eigens erfunden werden. Auch das bewusste Weitergeben einer Lüge ist schon Verleumdung.


Weitere Links zum Thema

Bewertungen, die gegen Google-Richtlinien / Verhaltenskodex verstoßen...