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Samstag, 27. Juli 2024

Wie ist die Verleumdung von der Beleidigung zu unterscheiden? Wie grenzt man die Verleumdung von der üblen Nachrede ab? Wann spricht man von einer Verleumdung?

Wie ist die Verleumdung von der Beleidigung zu unterscheiden? 

Bei einer Beleidigung (§ 185 StGB) geht es um die Kundgabe eines ehrverletzenden Werturteils, also einer Meinung über eine andere Person. Dagegen liegt bei einer Verleumdung eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung vor. Unter einer Tatsache sind dabei Zustände sowie Ereignisse der Vergangenheit oder Gegenwart zu verstehen, die beweisbar – also falsch oder wahr – sind. Als Beleidigung gelten auch Tätlichkeiten und herabwürdigende Gesten wie das Anspucken einer Person oder Beschimpfungen.

Wie grenzt man die Verleumdung von der üblen Nachrede ab? 

Bei einer üblen Nachrede (§ 186 StGB) liegt ebenso eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung vor. Im Gegensatz zur Verleumdung weiß die betreffende Person aber nicht, ob ihre Aussage der Wahrheit entspricht oder nicht. Der Oberbegriff, der jedoch nicht wörtlich im Strafgesetzbuch zu finden ist, ist die Rufschädigung. 

Es ist meist recht kompliziert, einem Beschuldigten das Wissen über die Unwahrheit seiner Behauptungen nachzuweisen. Deshalb wird in der Praxis häufig eine Klage aufgrund von übler Nachrede und keine Verleumdungsklage erhoben.

Wann verjährt eine Verleumdung? 

Bei der Frage der Verjährung muss eine Unterscheidung zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung getroffen werden: Die Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass eine Verleumdung bis zu 5 Jahre lang verfolgt werden kann. Das heißt, so lange können die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft andauern. 

Davon abzugrenzen ist die in § 79 StGB geregelte Vollstreckungsverjährung. Zur Ermittlung der Vollstreckungsfrist ist die im jeweiligen Einzelfall für die Verleumdung verhängte Strafe entscheidend. Zu laufen beginnt die Frist, wenn in Verbindung mit der Verleumdung ein Gerichtsurteil rechtskräftig wurde.

Wann spricht man von einer Verleumdung? 

Verleumdung ist laut Strafgesetzbuch (§ 187 StGB) eine Straftat. Sie ist von Straftatbeständen derselben Kategorie wie Beleidigung oder übler Nachrede abzugrenzen. Damit eine Verleumdung vorliegt, müssen die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen: 

Es werden unwahre Tatsachen über eine Person gegenüber einem Dritten behauptet oder verbreitet. Behaupten bedeutet dabei, dass unwahre Tatsachen als wahr hingestellt werden. Unter Verbreiten versteht man die Weitergabe von fremdem Wissen an Dritte. 

Die Rechtsprechung spricht hier häufig von einem ehrverletzenden Gerücht. Die verbreitete Tatsache verletzt die Ehre dieser Person. Sie umfasst also eine Herabwürdigung. Die betreffende Person weiß, dass die Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen. Diese Voraussetzung ist im Falle einer zivilrechtlichen Verleumdungsklage meist am schwersten nachzuweisen.


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Sonntag, 16. Oktober 2022

Cybermobbing: Opfer von Verleumdungen im Internet

Was tun bei Rufschädigung des eigenen Unternehmens durch unwahre Tatsachenbehauptungen?


Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen. 


Folge des Grundsatzes der Anonymität, welche Ausfluss der durchaus schützenswerten Meinungsäußerungsfreiheit und des Datenschutzes ist, ist die hiermit verbundene sinkende Hemmschwelle bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen, um einem konkurrierenden Unternehmen zu schaden oder selbst eine wirtschaftlich bessere Stellung gegenüber Mitbewerbern zu erlangen.

Unter Cybermobbing versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Personen über einen längeren Zeitraum mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten, beispielsweise über Smartphones, E-Mails, Websites, Foren, Chats und Communities. Die Täter sind meist anonym, stammen aber häufig aus dem näheren sozialen Umfeld des Opfers. Häufig geht das Cybermobbing mit Mobbing in der Offline-Welt einher. Entweder es beginnt online und verlagert sich danach in die Schule bzw. Arbeitsplatz des Opfers - oder umgekehrt.


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Samstag, 25. Juni 2022

Opfer von Verleumdungen - Was kann man tun? Wie Sie gegen Verleumdung vorgehen...

Verleumdung: Wann sie vorliegt und wie Sie sich effektiv dagegen wehren können


Ehrverletzende und rufschädigende Äußerungen können Persönlichkeitsrechte verletzen und das Vermögen gefährden. Besonders schwer wiegt eine Verleumdung. Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Straftat. Ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind in § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Gemeinsam mit der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) schützt sie das Rechtsgut der persönlichen Ehre. 


Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung. In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: 

Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden. Anders als bei der Üblen Nachrede weiß der oder die Verbreiter*in der Tatsache allerdings bei der Verleumdung ganz genau, dass es sich um die Unwahrheit handelt. Es wird bewusst eine Lüge über eine andere Person verbreitet, die darauf abzielt, die andere Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. 

Die bloße Übertreibung oder die Äußerung einer Meinung sind keine Bestandteile von Verleumdung. Es geht immer um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen – die bewusste Verbreitung von Lügen. Dabei muss die Lüge von dem oder der Verbreiter*in nicht eigens erfunden werden. Auch das bewusste Weitergeben einer Lüge ist schon Verleumdung.


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Samstag, 23. Oktober 2021

Opfer von Verleumdungen. Beispiel Verleumdung

Gerade in der heutigen Zeit ist eine Verleumdung im Internet keine Seltenheit.


Tatsachen sind dabei Ereignisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sich beweisen lassen und damit entweder wahr oder falsch sind. Beispiel Verleumdung: Sie berichten dem örtlichen Kneipier, dass gegen Ihren Nachbarn mehrere Sexualstrafverfahren laufen, obwohl Sie wissen, dass dies nicht stimmt.



Was fällt unter Verleumdung? 

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was ist schlimmer üble Nachrede oder Verleumdung? 

Die Verleumdung nach § 187 StGB stellt eine Steigerung der üblen Nachrede dar: In diesem Fall behauptet der Täter bewusst eine unwahre Tatsache und die Behauptung kann widerlegt werden. ... Eine Verleumdung kann mit Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wie kann man üble Nachrede beweisen? 

Laut § 186 BGB muss die Tatsache, die über das Opfer behauptet oder verbreitet wurde “nicht erweislich wahr” sein. Das bedeutet, dass im Rahmen des Strafverfahrens nicht bewiesen werden kann, dass die behauptete Tatsache wahr ist. Es muss aber auch nicht bewiesen werden, dass sie falsch ist.

Was tun gegen üble Nachrede und Verleumdung? 

Wer eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung geahndet wissen will, muss einen Strafantrag stellen. Dies kann bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich zu Protokoll gegeben werden oder schriftlich geschehen.


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Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

Dienstag, 1. Dezember 2020

Dirk Massat - Opfer von Verleumdungen. Was ist Verleumdung?

Gegen Verleumdung im Internet ist man weder als Privatperson noch als Unternehmen schutzlos ausgeliefert. 


Verleumdung besteht, genauso wie Beleidigung und Üble Nachrede auch, in einer entweder verbalen, schriftlichen und grafischen Äußerung. Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung. 


In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden. 

Anders als bei der Üblen Nachrede weiß der oder die Verbreiter*in der Tatsache allerdings bei der Verleumdung ganz genau, dass es sich um die Unwahrheit handelt. Es wird bewusst eine Lüge über eine andere Person verbreitet, die darauf abzielt, die andere Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Die bloße Übertreibung oder die Äußerung einer Meinung sind keine Bestandteile von Verleumdung. 

Es geht immer um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen – die bewusste Verbreitung von Lügen. Dabei muss die Lüge von dem oder der Verbreiter*in nicht eigens erfunden werden. Auch das bewusste Weitergeben einer Lüge ist schon Verleumdung.

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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Sonntag, 15. November 2020

Dirk Massat - Opfer von Verleumdungen im Internet? - Negative Einträge im Internet löschen

Verleumdung bedeutet, über einen anderen eine unwahre, ehrverletzende Behauptung in die Welt zu setzen, also bewusst zu lügen.


Unternehmen haben keinen Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internetportalen über persönliche Daten von Nutzern, wenn diese auf deren Seiten eine Verleumdung oder eine üble Nachrede gegen das Unternehmen begehen. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 345/13). Die Betroffenen hätten lediglich einen Anspruch auf Löschung der Einträge.

Verleumdung ist eine besondere Form von Beleidigung – und ein ehrverletzendes Strafdelikt. Wer eine Strafanzeige erstattet und auf eine strafrechtliche Verfolgung hofft, wird oftmals enttäuscht. Die Verfahren werden meist eingestellt und eine spürbare Strafe für den Täter bleibt aus.

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